Grundlagen der Reifenreparatur
Darf man Reifen reparieren?
Ja, Reifen dürfen repariert werden. Die Voraussetzungen, ob und wie ein Reifen repariert werden darf, richten sich nach §36 StVZO (BMV/StVZO 13/36). Auf Grundlage dieser Richtlinie wird in ganz Europa die Instandsetzbarkeit von Reifen beurteilt. Ob ein Reifen reparabel ist, muss ein Fachmann beurteilen. Näheres dazu, wie er dies beurteilt findest du hier.
Wann darf ein Reifen nicht repariert werden?
Ob ein Reifen repariert werden darf oder nicht, ist gesetzlich geregelt. Grundlage hierfür ist §36 StVZO (BMW/StVZO 13/36) in Verbindung mit der Richtlinie für die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen. Die Richtlinie differenziert zwischen oberflächlichen Reifenschäden, reparablen sicherheitsrelevanten Reifenschäden und sicherheitsrelevanten Reifenschäden.
- Bei oberflächlichen Reifenschäden gemäß der Richtlinie für die Beurteilung von Reifenschäden, kann der Reifen weiterhin wie gewohnt genutzt werden.
- Handelt es sich laut der Richtlinie für die Beurteilung von Reifenschäden um einen reparablen sicherheitsrelevanten Schaden, muss geprüft werden, ob der Reifen gemäß der Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen repariert werden kann und darf.
- Handelt es sich laut der Richtlinie für die Beurteilung von Reifenschäden um einen sicherheitsrelevanten Schaden, kann der Reifen nicht repariert werden und seine Betriebserlaubnis erlischt.
Ein Reifen mit einem Schaden darf demnach nicht mehr repariert werden, wenn es sich um einen sicherheitsrelevanten Schaden handelt.
Wie sicher ist eine professionelle Reifenreparatur?
Eine professionelle Reifenreparatur ist sicher. Die Reparatur muss nach vorheriger Demontage des Reifens und Beurteilung n des Schadens gemäß der Richtlinie für die Beurteilung von Reifenschädegemäß von einer fachkundigen Person mit einem StVZO-konformen Reifenreparatursystem durchgeführt werden.
Wird ein Reifen mit unserem patentierten CoPrA-Reifenreparatursystem instand gesetzt, steht er einem Neureifen in puncto Sicherheit in nichts nach.
Unser CoPrA-Reifenreparatursystem für PKW-Reifen ist von TÜV-Süd zertifiziert. Diese Prüfungen übersteigen die bei Weitem Belastungen, denen ein Reifen während seiner gesamten Lebensdauer ausgesetzt ist. Mehr zu den Tests unserer CoPrA-Reifenreparatursystems und warum es einzigartig ist, findest du hier.
Verfahren der Reifenreparatur
Welche Reifenreparaturverfahren gibt es?
Die Verfahren, mit denen ein Reifen repariert werden können, lassen sich in Heißvulkanisationsverfahren und Kaltvulkanisationsverfahren unterscheiden. Bei der Heißvulkanisation handelt es sich um einen chemischen, stoffschlüssigen Prozess bei Temparaturen bis 150 Grad Celsius. Bei der Kaltvulkanisation handel es sich um einen chemischen, stoffschlüssigen Prozess bei Temparaturen ab ca. 20 - 120 Grad Celsius.
Die Verbindung zwischen Reparaturmaterial ist immer formschlüssig - gleichgültig ob die Heiß- oder Kaltvulkanisation angewendet wird.
Was ist der Unterschied zwischen Stopfen, Pilzreparatur und CoPrA-Reifenreparatursystem?
Bei Stopfen, Pilzreparatur und dem CoPrA-Reifenreparatursystem handelt es sich im allgemeinen um Reifenreparaturverfahren der Kaltvulkanisation.
Stopfen bezeichnen im Zusammenhang mit der Reifenreparatur umgangssprachlich Reparaturkörper, die bei einem beschädigten Reifen von außen durch die Schadensstelle in den Reifen eingebracht werden. Sie können als temporäre Mobilitätshilfe bis zur nächsten Werkstatt genutzt werden und sind kein Reparaturverfahren, das koform ist mit der StVZO. Es handelt sich bei dem Einsatz von Stopfen nicht um eine ordnungsgemäße und sichere Reparatur einen Reifens. Der Reifen muss in einer Werkstatt im Anschluss demontiert und seine Reparaturfähigkeit beurteilt werden. Anschließend kann er mit einem StVZO-konformen Reifenreparatursystem gegebenfalls wieder instand gesetzt werden.
Bei beim umgangssprachlich als Pilzreparatur betitelten Reparaturverfahren handelt es sich um ein Reifenreparaturverfahren mit einem eintieligen Kombireparaturkörper. Dieser einteilige Kombireparaturkörper ist von vielen Herstellern erhältlich und hat die Form eines Pilzes, wo auch sein Name herrührt. Der Pilzreparaturkörper wird nach vorherigem Anrauhen der Reifeninnenfläche und Aufbohren des Reifenschadens von Innen in nach Außen in den Reifen eingebracht und durch verschiedene chemische flüssige chemische Zusatzkomponenten wird der Pilzreparaturkörper im Reifen fest eingebracht. Es handelt sich bei der Reparatur mit einem Pilzreparaturkörper, um ein StVZO-konforme Reifenreparaturverfahren. Je nach Hersteller der Komponenten (Pilzreparaturkörper und chemische Komponenten) kein die Qualität der Reparatur jedoch deutlich schwanken.
Das CoPrA-Reifenreparatursystem ist ein von der Nuoka GmbH patentiertes Reifenreparatursystem. Es handelt sich um einen zweiteiligen Kombireparaturkörper, der aus CoPrA-Reifenreparaturkörper und CoPrA-Flüssigpflaster besteht. Das CoPrA-Reifenreparatursystem umfasst ingesamt drei Komponenten, die chemisch aufeinander abgestimmt sind. Beim CoPrA-Reifenreparatursystem, wird der CoPrA-Reifenreparaturkörper mit der CoPrA- Vulkanisierlösung benetzt und von Innen oder außen in den Reifenschaden eingebracht. Im Anschluss wird der Reifen im Inneren mit dem CoPrA-Flüssigpflaster versieglt. Im Gegensatz zur Pilzreparatur muss die Schadensstelle nicht vergrößert werden und das CoPrA-Reifenreparatursystem kann auch als temporäre Mobilitätshilfe genutzt werden und im Anschluss von einer Werkstatt in eine dauerhafte Reparatur überführt werden, durch die Demontage und das Eibringen des CoPrA-Flüssigpflasters nach vorheriger Beurteilung der Reparaturfähigkeit des Reifens. Durch den patentierten CoPrA-Zusatz in allen drei Komponenten verhindert das CoPrA-Reifenreparatursystem als einziges Reifenreparatursystem das Rosten der Karkasse.
Warum ist Korrosionsschutz bei Reifenreparaturen wichtig?
Die Halte- bzw. Tragekonstruktion des Reifens heißt Karkasse. Die Karkasse ist ein Metallgürtel, der für die Stabilität des kompletten Reifens sorgt. Tritt ein Reifenschaden auf, der die sonst mit Gummi umschlossene Karkasse freilegt, kann Feuchtigkeit eindringen und die Karkasse kann zu rosten beginnen. Bleibt dieser Rost unentdeckt, kann die Karkasse nach der Reparatur weiter rosten. Im schlimmsten Fall kann diese zu einer allmählichen oder sogar plötzlichen Trennung der Karkasse von den restlichen Reifenkomponenten kommen, was ein hochsicherheitsrelevantes Ereignis darstellt.
Werkstätten und Reifenreparatur
Welches Reifenreparaturmaterial benötigt eine Werkstatt?
Die gängisten Reifenschäden sind im Bereich der Lauffläche. Ist eine Werkstatt mit einem StVZO-koformen Reifenreparatursystem im Kaltverfahren ausgestattet, kann sie die häufigsten Reifenschäden schnell, sicher und kostengünstige reparieren. Als Reparaturmaterial benötigt man einen ein oder zweiteiligen Kombireparaturkörper und die dazugehörigen chemischen Komponenten. Das eingesetzte Reparaturmaterial für die Reifenreparatur sollte immer nur von einem Hersteller bezogen werden, da Reparaturkörper und benötigen chemischen Komponenten von den Herstellern der Reparatursysteme aufeinandern abgestimmt werden und nur dann eine sichere Reparatur garantiert werden kann. Im Falle des CoPrA-Reifenreparatursystems benötigt man die drei Reifenreparaturmaterialien CoPrA-Reparaturkörper, CoPrA-Vulkanisierlösung und CoPrA-Flüssigpflaster.
Welche Anforderungen muss ein Reifenreparatursystem erfüllen?
Damit ein Reifenreparatursystem eingesetzt werden darf muss es konform der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sein. Das Reifenreparatursystem muss dafür sorgen, dass der Schadenskanal vollständig mit Rohgummi gefüllt ist, der mittels Heiß- oder Kaltvulkanisation vulkanisiert wird, und dass an der Reifeninnenseite ein Reparaturpflaster an der Schadensstelle angebracht wird.
Wer darf Reifen reparieren?
§7a HWO Reifenreparaturen in KFZ-Werkstätten:
Solange Sie in Ihrem Betrieb mit unserem System richtlinienkonform nicht mehr als 1664 Stunden pro Jahr Reifenreparaturen auf der Lauffläche ausführen, kann jeder KFZ-Betrieb ohne jeglichen weiteren Handlungsbedarf ca. 2300 Reparaturen pro Jahr ausführen.
Der Nebenbetrieb auch unerheblich im Sinne des §3 Abs. 2 HWO:
Wird ein zulassungspflichtiges Handwerk als sogenannter Nebenbetrieb betrieben, gelten grundsätzlich ebenfalls die dargestellten Vorgaben zur Eintragung in die Handwerksrolle. Eine Ausnahme hiervon stellt der sog. unerhebliche handwerkliche Nebenbetrieb dar.
Die in der Handwerksordnung vorgeschriebene Meisterpflicht findet auf die betreffende Tätigkeit im Nebenbetrieb nur dann keine Anwendung, wenn die Tätigkeit lediglich in unerheblichem Umfang ausgeübt wird. Die Tätigkeit darf dabei die durchschnittliche Arbeitszeit eines ohne Hilfskräfte Vollzeitarbeitenden Betriebes des betreffenden Handwerkszweiges während eines Jahres nicht überschreiten (ca. 1664 Stunden/ Jahr). Diese Grenze gilt auch für Ein-Mann-Betriebe.
Keine Fortbildungspflicht für Kfz-Technikermeister um eine Teilausübungsberechtigung gemäß §7a HWO zu erlangen:
Jene Zielgruppe, die sich über die unwesentlichen Tätigkeiten (wie oben präzisiert) hinaus qualifizieren möchte, können dies selbstverständlich tun. Rechtlich handelt sich hierbei jedoch nur um eine Empfehlung und kein Pflicht.
Die komplette Stellungnahme inklusive aller Quellen zu "§7a HWO - Teilausübungsberechtigung - Darf ich Reifen reparieren?" finden Sie hier
zum Download.
CoPrA-Reifenreparatursystem
Was ist das CoPrA-Reifenreparatursystem?
Das CoPrA-Reifenreparatursystem ist ein einzigartiges Reifenreparatursystem für Motorrad, PKW und LKW/AS/EM-Reifen, welches von der Nuoka GmbH entwickelt, hergestellt und vetrieben wird. Das CoPrA-Reifenreparatursystem besteht aus drei Komponenten:
Alle drei Komponenten des CoPrA-Reifenreparaturmaterials sind chemisch aufeinander abgestimmt. Sie enthalten alle einen Zusatz, der das Rosten der Karkasse verhindert bzw. schon vorhanden Rost stoppt und in festes inertes Material umwandelt. Dieser Corrossion-Protect-Aktive (CoPrA) ist patentiert und einzigartig. Kein anderes Reparatursystem hat diesen Zusatz.
Mit dem CoPrA-Reifenreparatursystem können folgenden Schäden im Kaltvulkanisationsverfahren an einem Reifen repariert werden, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:
1. Schaden nicht größer als 6 mm
2. Schaden befindet sich auf der Lauffläche des Reifens
3. Reifen wurde nicht mit Pannenmittel behandelt
4. Keine sonstigen Beschädigungen des Reifens
5. Reifen mit Geschwindigkeitsindex nicht höher als W (270 km/h)
Durch seinen Aufbau hat das CoPrA-Reifenreparatursystem folgenden Vorteile gegenüber der Reparatur mit einem Pilzreparaturkörper:
1. Die Schadensstell im Reifen wird nicht durch das Aufbohren vergrößert. Die Reparatur erfolgt minimalinvasis ohne zusätzliche Beschädigung der Karkasse durch Aufbohren.
2. Schrägstiche mit bis zu 30% können auf der gesamten Lauffläche des Reifens repariert werden. Bei einer Pilzreparatur ist das reparieren nahe der Seitenwand und von Schrägstichen nur sehr eingeschränkt möglich.
3. Der Reifen muss an der Inneseite lediglich chemisch angeraut werden. Das mechanische Anrauen mit seiner Fehleranfälligkeit für das Beschädigen der Reifeninnnenseite entfällt.
4. Die Karkasse wird durch den patentieren CoPrA-Zusatz bei einer Reparatur mit dem CoPrA-Reifenreparatursystem vor Rost geschützt.
5. Das CoPrA-Reifenreparatursystem für PKW ist vom TÜV Süd zertifiziert.
Warum schützt CoPrA-Reifenreparatursystem vor Karkassenkorrosion?
Jede Komponente des CoPrA-Reifenreparatursystems enthält den patentiereten Corrossion-Protect-Active-Zusatz (CoPrA-Zusatz). Dadruch wird eventuell schon vorhandener Rost in festes inertes Material umgwandelt und das entstehen von Rost verhindert.
Welche Tests wurden mit CoPrA-Reifenreparatursystem durchgeführt?
Das CoPrA-Reifenreparatursystem besteht seit 30 Jahren regelmäßig Langzeitdauer- und Hochgeschwindigkeitstests mit Überlast nach ECE R-Standards im Prüflabor des TÜV SÜD Reifentestzentrums München:
- 6 Reparaturstellen pro Reifen
- 8000 km mit 80 km/h und 120 % Überlast auf einer Laufrolle (keine gerade Abrollfläche)
- Hochgeschwindigkeitsprüfung bis 350 km/h für 2,3 Stunden
Die so simulierte Belastung übertrifft bei weitem die bei der Prüfung zur Zulassung eines Neufreifens vorgeschriebene.
Des Weiteren stellt die Belastung in unserem Testverfahren ein Vielfaches der Belastung dar, der ein Reifen während seiner gesamten Lebenszeit ausgesetzt ist. Ein mit dem CoPrA-Reifenreparatursystem instandgesetzter Reifen steht im Punkte Belastbarkeit einem Neureifen in Nichts nach.
Wir haben zusätzlich dazu entscheiden das CoPrA-Reifenreparatursystem für PKW-Reifen offiziell vom TÜV Süd zertifizieren zu lassen. Seit Mai 2025 ist unser CoPrA-Reifenreparatursystem für PKW-Reifen nun auch vom TÜV Süd zertifiziert. Damit unterliegen nicht nur wir, sondern auch unsere Lieferanten regelmäßigen strengen und unabhängigen Überprüfungen. Die pyhsischen Tests, welche mit dem CoPrA-Reifenreparatursystem für PKW-Reifen im Pürflabor des TÜV Süd im Rahmen der Zertifizierung durchgeführt werden, sind nochmal umfangreicher, wie die bisher von uns freiwililg beauftragten Tests. Mit dieser Zertifizierung positioniert sich das CoPrA-Reifenreparatur als sicheres und professionelles Reifenreparatursystem auf dem Markt. Es richtet sich an Fachbetriebe und Anwender mit einem Premiumanspruch an Sicherheit und Qualität bei der Reifenreparatur und grenzt sich von herkömmlichen Reifenreparatursystemen klar ab.
Anmeldung & Registrierung
Warum können nur Geschäftskunden den Onlineshop nutzen?
Unsere Reifenreparaturset darf nur von geschultem Fachpersonal verwendet werden. Wer dazu zählt findest du hier heraus. Da bei Privatpersonen nicht generell davon ausgegangen werden kann, dass die Reifenreparatur fachmännisch durchgeführt werden kann, können wir das Reifenreparatursystem nur im Einzelfall an Privatleute verkaufen. Nimm hiezu gerne Kontakt zu uns auf.
Kann der Onlineshop auch ohne USt-ID genutzt werden?
Du bist Kleinunternehmer und besitzt keine USt-ID? Kein Problem! Schreib und einfach kurz eine Nachricht mit deinem (Firmen-)namen und Adresse und wir legen einen Account für dich an. Sobald du freigeschalten bist, kannst du unseren Onlineshop nutzen.