Die rechtliche Grunglage für die Reparatur von Schlauchlosreifen liefert die §36 StVZO (BMV/StVZO 13/36 ).
Mit Gültigkeit für die Bundesrepublik Deutschland hat der Gesetzgeber im Jahr 2000 eine neue Richtlinien für
1. Die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen und
2. Die Instandsetzung von Luftreifen erlassen.
Sie beschreiben demnach, ob ein Reifen repariert werden kann und wie die Reparatur des Reifens zu erfolgen hat. Die Richtlinie wird in ganz Europa zur Beurteilung von Reifenschäden und deren korrekter Instandsetzung herangezogen.