Demontieren Sie zunächst den Reifen und überprüfen Sie die Schadensgröße und die Instandsetzbarkeit, nach Richtlinie den folgenden Kriterien gemäß §36 StVZO (BMV/StVZO 13/36):
1. Der Reifen darf nicht älter als 9 Jahre sein
2. Der maximale Einstichwinkel darf 40° nicht übersteigen.
3. Bis TR-PKW dürfen nur maximal 3 Reparaturen je Reifen mit mindestens je 30° Abstand voneinander durchgeführt werden.
4. Bis HR-PKW dürfen maximal 2 Reparaturen je Reifen mit mindestens je 30° Abstand voneinander durchgeführt werden.
5. Bis WR-PKW darf maximal eine Reparatur je Reifen durchgeführt werden.
6. Bei Motorradreifen darf maximal 1 Reparatur je Reifen durchgeführt werden.
7. Bei LLKW-, LKW-, AS-, EM-Reifen u. ä. immer mit einem 6mm Bohrer vorbohren.