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Nur für Gewerbetreibende
Nur für Gewerbetreibende

Wer darf Reifen reparieren?

Im täglichen Geschäft werden an uns in letzter Zeit vermehrt Falschmeldungen in Bezug auf § 7a HWO herangetragen. Als kompetenter und seriöser Anbieter von Reifenreparaturmaterial sehen wir uns verpflichtet, ihnen als Gewerbetreibende die nötige rechtliche Sicherheit zu bieten, um eine regelkomforme Reparatur von Reifen zu ermöglichen. Im Zuge dessen haben wir uns dazu entschieden nach eingehender Recherche bei Kammerjuristen und Kammerabteilungsleitern, darüber aufzuklären, wer Reifen instandsetzen darf.

§7a HWO Reifenreparaturen in KFZ-Werkstätten

Solange Sie in Ihrem Betrieb mit unserem System richtlinienkonform nicht mehr als 1664 Stunden pro Jahr Reifenreparaturen auf der Lauffläche ausführen, kann jeder KFZ-Betrieb ohne jeglichen weiteren Handlungsbedarf ca. 2300 Reparaturen pro Jahr ausführen.

Der Nebenbetrieb auch unerheblich im Sinne des §3 Abs. 2 HWO

Wird ein zulassungspflichtiges Handwerk als sogenannter Nebenbetrieb betrieben, gelten grundsätzlich ebenfalls die dargestellten Vorgaben zur Eintragung in die Handwerksrolle. Eine Ausnahme hiervon stellt der sog. unerhebliche handwerkliche Nebenbetrieb dar.

Die in der Handwerksordnung vorgeschriebene Meisterpflicht findet auf die betreffende Tätigkeit im Nebenbetrieb nur dann keine Anwendung, wenn die Tätigkeit lediglich in unerheblichem Umfang ausgeübt wird. Die Tätigkeit darf dabei die durchschnittliche Arbeitszeit eines ohne Hilfskräfte Vollzeitarbeitenden Betriebes des betreffenden Handwerkszweiges während eines Jahres nicht überschreiten (ca. 1664 Stunden/ Jahr). Diese Grenze gilt auch für Ein-Mann-Betriebe.

Keine Fortbildungspflicht für Kfz-Technikermeister um eine Teilausübungsberechtigung gemäß §7a HWO zu erlangen

Jene Zielgruppe, die sich über die unwesentlichen Tätigkeiten (wie oben präzisiert) hinaus qualifizieren möchte, können dies selbstverständlich tun. Rechtlich handelt sich hierbei jedoch nur um eine Empfehlung und kein Pflicht. 

Die komplette Stellungnahme inklusive aller Quellen zu §7a HWO - Teilausübungsberechtigung - Darf ich Reifen reparieren? finden Sie hier
zum Download: 

Stellungnahme §7a HWO Teilausübungsrecht

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